Anlagendatenblatt – Anlage 1

Nach einen Thermentausch sind wir lt. dem Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 dazu verplichtet ein Anlagendatenblatt Anlage 1 zu erstellen.

Nur so erhalten sie vom Rauchfangkehrer einen gültigen Endbefund über ihre Feuerstätte.

Das Anlagendatenblatt muss bei ihrer Feuerstätte aufbewahrt werden.